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INFOARTIKEL ZUR BAUGENEHMIGUNG EINER GARTENSAUNA ODER FASSSAUNA

In manchen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Hier erfahren Sie, welche Faktoren Sie beachten müssen, wenn es um die Baugenehmigung für Fasssaunen geht.

Es mag Sie vielleicht überraschen, dass Sie in manchen Fällen eine Garten- Fasssauna Baugenehmigung benötigen.

Sie müssen vor dem Aufbau bzw. vor dem Aufstellen eine Genehmigung bei Ihrer Gemeindeverwaltung einholen. Aber keine Sorge, das Verfahren ist meist ganz einfach erledigt. Als Erstes sollten Sie sich nach den genauen Abmessungen der Sauna erkundigen. In den meisten Gemeinden gibt es Vorschriften über die maximal zulässige Grundfläche für eine Gartensauna. Unter Umständen ist die Aufstellung auch ohne eine Baugenehmigung möglich. Erkundigen Sie sich daher vor den Kauf bei Ihrer Gemeindeverwaltung, um sicherzustellen, welche Regelungen in Ihrem Bundesland herrschen.

WIE SIEHT DIE ALLGEMEINE RECHTSLAGE IN DEUTSCHLAND AUS?
In Deutschland gibt es zahlreiche Vorschriften. Die Errichtung einer Fasssauna (Gartensauna) wird in den meisten Bundesländern, Städten und Gemeinden dem (Neu-)Bau eines Gebäudes gleichgestellt. Nach den Anwendungsrichtlinien ist ein Gebäude definiert als ein Gebäude, das "in seiner eigenen Schwerkraft" steht oder ruht und "selbständig zugänglich" ist. Genau das sind die Merkmale einer Fasssauna.

Die Genehmigung richtet sich in erster Linie nach dem Flächennutzungsplan der jeweiligen Region.
Der Abstand zu anderen Gebäuden und zu den Nachbarn kann die Genehmigung beeinflussen.

Da die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, ist es schwierig, eine pauschale Aussage zu treffen, Im Falle eines Holzofens, können in manchen Fällen auch andere kommunale Vorschriften gelten. Es ist keine schlechte Idee, mit dem lokalen Bauamt oder der Stadtverwaltung in Kontakt zu treten.
Aufgrund der Rauchentwicklung bei einem Holzofen gelten in den meisten Fällen gesonderte Abstandsvorschriften (z.B. zu umliegenden Gebäuden). Beachten Sie, dass die Gartensauna den gleichen rechtlichen Stellenwert wie ein Gartenhaus hat.

Die Installation eines traditionellen holzbefeuerten Saunaofens gilt als "besondere Feuerstätte", für die in Deutschland eine Abnahme durch einen Schornsteinfeger erforderlich ist. Genauere Auskünfte erteilt der zuständige Bezirksschornsteinfeger, aber bei dieser Art der Beheizung ist besondere Vorsicht geboten, um Brandgefahren zu vermeiden.

Die heißen Abgase müssen sicher durch die Wand oder das Dach geleitet werden, weshalb ein industriell gefertigter Schornstein erforderlich ist. Wer nicht mit Feuer im Holzsaunahaus hantieren möchte, dem sei die immer beliebtere elektrische Alternative ans Herz gelegt.

Elektrische Saunaöfen werden aufgrund ihrer Bequemlichkeit und Sicherheit immer beliebter. Sie benötigen in der Regel einen Starkstromanschluss. Für die korrekte Installation eines elektrischen Saunaofens sollte ein Elektriker beauftragt werden.

Jedes Bundesland hat seine eigenen Genehmigungsanforderungen
In den Bundesländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen hängt die Genehmigungspflicht von der Grundfläche bzw. dem umbauten Raum ab.
In der Bauordnung Ihres Bundeslandes ist festgelegt, ob Sie für den Bau Ihres Saunahauses eine Genehmigung benötigen oder nicht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Bauvorhaben als "verfahrensfreies Projekt" gilt, sollten Sie sich an Ihre örtliche Baubehörde wenden. In diesem Fall sollten Sie sich auch an Ihr örtliches Bauamt wenden. Es ist in Ihrem Interesse, sich die Aussagen der Behörde schriftlich bestätigen zu lassen, damit Sie sich in Zukunft darauf berufen können.

Sie sollten einen qualifizierten Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) mit der Erstellung eines Bauantrags beauftragen. In vielen Bundesländern dürfen Bauanträge nur von qualifizierten Personen (Architekt oder Bauingenieur) unterzeichnet und eingereicht werden.

ZUSAMMENFASSUNG

  • Die Vorschriften einer Baugenehmigung für eine Garten oder Fasssauna richten sich nach dem jeweiligen Bundesland und dem Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Die Baugenehmigung für Ihre Garten Sauna/Fasssauna erhalten Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
  • Dort können Sie sich auch nach den erforderlichen Genehmigungen für das Fundament, die Wasserleitungen usw. erkundigen.
  • Zwischen Nachbarn gilt meist ein Grenzabstand von 3 Metern. Dieser Abstand kann jedoch je nach Bebauungsplan Ihrer Gemeinde variieren.
  • Für eine Sauna mit Holzofen ist immer eine Genehmigung erforderlich. Da ein holzbeheizter Ofen als Feuerstätte eingestuft wird, muss er immer vom Schornsteinfeger abgenommen werden.
  • Beachten Sie die Brandschutzbestimmungen und lassen Sie genügend Platz um Ihre Gartensauna herum.
  • Mieter sollten sich im Vorfeld mit ihrem Vermieter beraten und eine schriftliche Genehmigung einholen.


Bitte beachten Sie: Dieser Infoartikel dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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